Dresdens Bevölkerung wächst. Dieses Wachstum führt dazu, dass die Nachfrage nach Wohnraum in der Stadt zunimmt. Auf den zurzeit vorhandenen Bauflächen kann kein ausreichendes Angebot vorgehalten werden. Mit der Aufstellung von Bebauungsplänen zur Entwicklung neuer Bauflächen will die Landeshauptstadt Dresden, neue Bauflächen schaffen oder wie im Falle des hier vorliegenden Bebauungsplanes, alten Bauflächen zu neuen, zeitgemäßen Qualitäten verhelfen.
Auf der Fläche des Bebauungsplanes besteht bereits Baurecht für gemischte und Wohnnutzungen. Die Grundstücksnutzungen sind im Bebauungsplan Nr. 110, Stadterweiterung Kötzschenbroder Straße/Lommatzscher Straße niedergelegt. Der Plan umfasst das gesamte Gebiet vom Einkaufszentrum Elbepark bis zur Flutrinne der Elbe. Die bauliche Entwicklung im B-Plan Nr. 110 vollzog sich lediglich in einigen Teilbereichen, das Gebiet des vorliegenden Bebauungsplanes Nr. 110.6 blieb vollkommen unbebaut.
Die insgesamt unbefriedigende Entwicklung im Gebiet Kaditz/Mickten veranlasste die Stadtverwaltung dazu, über die Änderung der städtebaulichen Ziele nachzudenken. Aus einem Werkstattverfahren im Jahre 2012 ging ein Masterplan des Büros Machleidt GmbH, Berlin als Sieger hervor, der seitdem die Grundlage der weiteren Planungen im Gebiet Kaditz/Mickten bildet. Der Masterplan liegt auch dem vorliegenden Bebauungsplanentwurf zu Grunde.
Zentrales Planungsziel sowohl des Masterplans als auch des B-Plans ist die Schaffung von Wohnungen, die auf die aktuellen und zukünftigen Wohnbedürfnisse reagieren können. Zentral für die Entwicklung des Standortes ist dabei die Lage am Elbraum und die insgesamt sehr hohe Qualität des Landschaftsraumes. Die Planung wird getragen von der sogenannten Landschaftsfuge, die das gesamte Entwicklungsgebiet durchzieht und sich im Bereich des B-Plans zum Raum der Kaditzer Flutrinne hin öffnet. Dadurch entstehen Wohnungen, die einen engen Bezug zu Landschaft haben werden. Eine detailliertere Beschreibung des städtebaulichen Entwurfs folgt im Kapitel „Städtebauliches Konzept“.
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